VW & Audi Days Geiselwind

16. Volkswagen & Audi Days 2019

12. - 13. Juli 2019 Eventzentrum Strohofer - Geiselwind

Schöne Autos | Tolle Gäste | Viel Spaß und mehr...

 

16. Volkswagen & Audi Days 2019

12. - 13. Juli 2019 Eventzentrum Strohofer - Geiselwind

Schöne Autos | Tolle Gäste | Viel Spaß und mehr...

Teilnahmebedingungen

VAD 76 -  Volkswagen & AUDI Days 12.+13. Juli 2019

Teilnahmebedingungen und Haftungsbefreiung
 (Änderungen vorbehalten)

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter und seine Erfüllungs-/Verrichtungshilfen übernehmen gegenüber den Besuchern der Veranstaltung keine Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden aller Art und deren Folgen, soweit diese nicht durch grobes Verschulden oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht des Veranstalters entstanden sind. Bei der Verletzung von Haupt- bzw. vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Für alle Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis max. 100.000,00 €.

Zufahrt zum Eventgelände nur für PKW der Marken des VAG Konzerns. Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge von Fremdmarken und Motorrädern sind in der Nähe des Geländes vorhanden.

Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt die StVO und die StVZO. es gilt Schrittgeschwindigkeit. Für die Sicherheit und die Ruhe auf dem Campingplatz ist das Benutzen von Fahrzeugen generell auf ein Minimum zu reduzieren. Es gilt ein absolutes Nachtfahrverbot von 22:00 - 08:00 Uhr.

Das Führen eines Fahrzeuges unter Alkohol-/Drogeneinfluss ist untersagt. Burn Outs sind grundsätzlich verboten und führen zum Platzverweis.

Das Befahren des Geländes mit nicht zugelassenen, nicht versicherten, technisch mangelhaften und unsicheren Fahrzeugen ist verboten. Genauso ist das Fahren mit Pocketbikes, Motorrädern, Quads und ähnlichen Vehikeln verboten.

Das Mitbringen von nicht zugelassenen Fahrzeugen per Hänger zur Ausstellung ist möglich. Diese Fahrzeuge stehen nur zu Ausstellungszwecken auf dem Platz und dürfen an der Pokalverleihung teilnehmen. Fahrzeuge mit roten Nummernschildern und Kurzzeitkennzeichen werden nur nach vorheriger Anmeldung auf den Platz gelassen.

Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt.
Der Umgang mit offenem Feuer ist untersagt.
Das Mitbringen von Trockeneis ist untersagt.

Das Gelände ist sauber zu halten. Jeder Fahrzeugführer erhält bei Einfahrt einen leeren Müllsack mit Pfandmarke gegen eine Pfandgebühr in Höhe von 5,00 €. Gegen Rückgabe des ganz/teilweise gefüllten Müllsackes und Pfandmarke nach dem Festival erhält der Fahrzeugführer das Müllpfand zurück.

Alle Teilnehmer/Besucher erklären sich bereit, sich und/oder ihr Fahrzeug filmen und fotografieren zu lassen und sind mit der Veröffentlichung einverstanden.

Falsche Angaben führen zum Ausschluss von der Bewertung.

Die salvatorische Klausel gilt als vereinbart. Weiterhin gelten die AGB der Autohof Strohofer GmbH (Aushang an der Kasse).

Geiselwind, 21.04.2019 - Der Veranstalter

 

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